AGB-Recht
Keine Pflicht zur Fahrgemeinschaft für Anwalt und Patentanwalt
Die unterlegene Partei ist vielmehr verpflichtet, Fahrtkosten sowohl für den im eigenen Kraftfahrzeug anreisenden Patentanwalt als auch für den die Bahn nutzenden Rechtsanwalt zu übernehmen. mehr lesen
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