Dies ist geregelt in § 203 Abs. 2 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz . § 203 VVG stellt die dort vorgesehenen Wirkungen der Zustimmung unter die Voraussetzung der Unabhängigkeit des … mehr lesen
Besonders unschön beim Vorgehen der Standard Life Assurance ist der Umstand, dass die Versicherungsnehmer von ihrem Vertragspartner vor vollendete Tatsachen gestellt werden. mehr lesen
Besonders unschön beim Vorgehen der Standard Life Assurance ist der Umstand, dass die Versicherungsnehmer von ihrem Vertragspartner vor vollendete Tatsachen gestellt werden. mehr lesen
Unsere Kanzlei hat daher betroffenen Verbrauchern von einem Widerruf abgeraten. Mit Urteil vom 20. 09. 2017 - C186/16 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Klausel, die die … mehr lesen
Kreditkunden sollten jedoch nicht nur den Vertrag prüfen sondern auch nachrechnen, ob die Bank die zuletzt erheblich gesunkenen Zinssätze tatsächlich vollständig an sie weitergegeben hat. mehr lesen