Zum Thema
Recht rund ums Tier
Hund muss Halsband oder Brustgeschirr mit Namen und Adresse des Halters tragen
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24.01.2019 - Im zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Berliner Hundehalter gegen die Verpflichtung aus § 12 Abs. 2 HundeG, wonach Halterinnen und Halter ihren Hund in der Öffentlichkeit mit ihrem Namen und ihrer Adresse am Halsband oder am Brustgeschirr …
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